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Vorstand und Mitgliederversammlung




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Im Vorstand gibt es Veränderungen. Gfdn. Brigitte Eret gibt ihren Vorstandsposten aus gesundheitlichen Gründen auf. Sie wird weiterhin die Energiekassierung betreuen. Dafür kommt Gfdn. Dörte Bauer kommissarisch in den Vorstand und wird sich in der nächsten Mitgliederversammlung zur Wahl stellen.
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Beschlußvorlagen für das Mitgliedertreffen am 27. 7. 2024, 14 Uhr
 
1.    
Arbeitsstunden
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 20 €/Std. in Rechnung gestellt. Auf die Berechnung kann verzichtet werden bei Mitgliedern ab 70 Jahren und oder beim Vorliegen von gravierenden, gesundheitlichen Beeinträchtigungen (schriftlicher Nachweis notwendig).                                                                                                   
Arbeitsstunden werden durch eigene Pflege-Projekte, durch Gemeinschaftseinsätze oder durch Einzeleinsätze in Absprache mit dem Vorstand erbacht, auch stellvertretend durch andere Personen.  Sie müssen dokumentiert werden.
 
2.    
Energiekosten
Die Mitteilung des aktuellen Stromzählerstandes ist jährlich im Ablesezeitraum bzw. bei Verkauf eines Garten Bringepflicht des Pächters. Erfolgt dies nicht, wird der Stromverbrauch auf 300 Euro geschätzt und dem Pächter in Rechnung gestellt. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand eine Zählerablesung und Abrechnung des Stromverbrauchs auch in kürzeren Abständen anordnen.
 
3
Kaution
Bei Gartenkauf wird eine Kaution in Höhe von 300 E fällig. Eine Ratenzahlung ist möglich.                                              
Bei einem sehr verwilderten Grundstück kann die Kautionszahlung nach Vorstandsbeschluss ausgesetzt werden.
 
4.    
Ordnung in der Gartenanlage (Hecken u. Wege)
Kommen Mitglieder ihrer Pflegepflicht bei Hecken und Wegen (bis zur Wegmitte) trotz Aufforderung nicht nach, werden ihnen die Kosten bei Arbeitserledigung durch andere in Rechnung gestellt (Arbeitsstd. 20€).
 
5.    
Ruhezeiten, in denen keine PKW-Einfahrt möglich ist
Mo – Fr   13-15h                                                                                                                                                                               
Sa  12-15 h und ab 18 h bis Sonntag 17h
 
6.    
Mitgliederversammlung, Abstimmungen und Wahlen
Wir bitten um Meinungsbild:  Aus Kostengründen können wir für die reguläre Mitgliederversammlung im Oktober kein Zelt mieten. Soll die Versammlung in unserer Gartenanlage unter freiem Himmel auf dem Parkplatz stattfinden oder an einem externen Versammlungsort z.B. Rathaus?
 
a.    
Passives Wahlrecht
Kandidaten für den geschäftsführenden Vorstand müssen Mitglieder des Vereins sein.
Kandidaten für den erweiterten Vorstand (Wegeobleute) und für die Rechnungsgruppe müssen dem Verein nahe stehen, eine Mitgliedschaft ist aber nicht zwingend erforderlich.
 
b.    
Stimmrechts-Übertragung
Eine Stimmrechts-Übertragung bei Mitgliederversammlungen ist möglich. Sie muss schriftlich zu Versammlungsbeginn vorliegen.
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Der Vereinsvorstand setzt sich ab 4. 5. 2024 wie folgt zusammen: 
                                            
Gfrd. Hans-Werner Leukert  (Garten 166, Tel. 0172 170 66 69), Vorsitzender
Gfrdn. Tordis Bobzin  (Garten 66), stellvertretende Vorsitzende
Gfrdn. Kerstin Balzereit
(Garten 143) , Schatzmeisterin
Gfrdn. Judith Siller (Garten 156) , Schriftführerin
Gfrdn. Brigitte Eret  (Garten 142), Verantwortliche f. Ordnung,   Ökologie und Umweltschutz  

Die Mitglieder der Prüfgruppe sind:
Gfrdn. Anke Faust, Garten 161
Gfrdn. Sandra Schulze, Garten 122 
Gfrd. Toni Maß, Garten 1
(Ltg.)

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Protokoll
der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 04. 05. 2024,9.00 – 12.00 Uhr
 
 
 
 Anwesend:108 Mitglieder, 2 externe Gäste vom Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin (TOP 1-3)
 
 

1.     Begrüßung der Mitglieder und Gäste durch Versammlungsleiter Gfd. Michael Jordan

 
 
 
 

 
 
 
 
 
2.     Beschlussfassung über die Tagesordnung  Erweiterung der Tagesordnung einstimmig angenommen
 
 
 2.1 Redezeit Gfd. Hans-Werner Leukert
 2.2 Redezeit Gfdn. Kerstin Balzereit
 2.3 Stellungnahme des ausscheidenden Vorstands
 
 
 
 
3.     Erklärung des Kreisverbandes zur Gefahr des Verlustes der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
 
 
 
durch die Vorsitzenden des Kreisverbandes der Gartenfreunde Schwerin Beate Rudolf und Astrid Eckhardt
„Bei den meisten Kleingartenanlagen gab es vor und nach der Wende Ungenauigkeiten und Nachlässigkeiten in der Aufsicht über die Praxis der Pächter. Auch politisch gab es wichtigeres als die Angelegenheiten der Kleingärtner. Das hat sich in den letzten Jahren geändert. Vom ZGMwerde zunehmend Druck ausgeübt, die Kleingärten Bundeskleingartengesetz-konform zu gestalten mit dem Druck, ggf. die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Hierzu gehöre die Entfernung von Großbäumen und Koniferen, die Entfernung von Überdachungen, ausreichende Anbauflächen u.a.. Wenn einer Anlage die Gemeinnützigkeit entzogen werde, drohe Zwangsverwaltung durch den Kreisverband mit erheblichen Kosten für die Gartenanlage/Pächter. Seit 2016 drohe dies der Kleingartenanlage Nuddelbachtal“.
In der sich anschließenden kontroversen Diskussion werden von verschiedenen Gartenfreunden Zweifel geäußert über die Angemessenheit des aufgebauten Druck und der Drohung mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit. Eine Gfdn.zitiert die Gemeinnützigkeitsrichtlinie des Ministeriums f. Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern(2020), in der Koniferen unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind. In anderen Kleingartenanlagen in der Region würde die Entfernung von Koniferen unter Androhung des Gemeinnützigkeitsentzugs nicht gefordert.
 
 
 
 
4.     Beschlussfassung über die Wahlordnung
           Einstimmig angenommen
 
 
 
 
5.     Wahl der Wahlkommission 
Es erklären sich die Gfd. Patrick Günther, Günter Jurock, Philip Radke bereit und werden von der Versammlung mehrheitlich bestätigt.
 
 
 
6.     Abberufung des Vorstandes und Neuwahl gemäß Forderung der Mitglieder aus Schreiben vom 06.04.2024
6.1.          Abberufung des Vorstandes        ja 106                nein   2     enth. 0
6.2.          Vorstellung der Kandidaten für den geschäftsführenden Vorstand
durch den Versammlungsleiter und eigene Kurzstatements der Kandidaten
Kandidaten: Kerstin Balzereit
                   Tordis Bobzin
                    Brigitte Eret
                    Hans-Werner Leukert
                                                Judith Siller   

6.3.          Neuwahl des geschäftsführenden Vorstands durch Einzelwahl
 
Hans-Werner Leukert                                    ja 92   nein 5   enth. 11
 Kerstin Balzereit                                           ja 95   nein 3   enth. 10            
Tordis Bobzin                                                 ja 94   nein 6   enth. 8                    
Brigitte Eret                                                    ja 103 nein 3   enth. 2           
Judith Siller                                                    ja 100 nein 1   enth. 7
 
In einer Versammlungspause konstituiert sich der Vorstand und legt folgende Funktionen fest:
         Gfd. Leukert Vorsitzender/ Gfdn. Bobzin, Stellvertreterin/ Gfdn. Balzereit, Schatzmeisterin/
Gfdn. Siller, Schriftführerin/
Gfdn. Eret,  Verantwortliche für Ordnung, Ökologie, Umweltschutz
 
 
 
 6.4.  Wahl der Prüfungsgruppe:   Kandidaten: Anke Faust, Toni Maß, Sandra Schulze
 
 
 
      Die Kandidaten werden in Blockwahl in Mehrheit gewählt.
                    6.5.  Die neu zu bestimmenden Wege-Obleute werden in der nächsten Zeit vom Vorstand benannt.
 
 
 
 
7.     Schlusswort des neuen Vorsitzenden
 
 
 
 
Der Vorstand verzichtet auf die Auszahlung von Aufwandspauschalen.
Verschiedene Anliegen werden von Gfdn. geäußert, der Vorstand wird die Umsetzungen prüfen.
 8.     Verabschiedung der Mitglieder
 
 
 
 
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Vorsitzender Leukert        Versammlungsleiter Jordan            Schriftführerin   Siller
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Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

am 04.05.2024 
um 09.00 Uhr
Ort:     Treffpunkt Nord, Wismarsche Str. 380, 19055 Schwerin

Der Vorstand                                        Ausgehängt :14.04.202
 
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TAGESORDNUNG
 der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 04. Mai 2024 

1. Begrüßung der Mitglieder und Gäste
2.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
3.
Erklärung des Kreisverbandes zur Gefahr des Verlustes der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
4.
Beschlussfassung über die Wahlordnung
5.
Wahl der Wahlkommission
6.
Abberufung des Vorstandes und Neuwahl gemäß Forderung der Mitglieder aus Schreiben vom 06.04.2024
6.1.
  Abberufung des Vorstandes
6.2. Vorstellung der Kandidaten durch den Versammlungsleiter und Neuwahl durch Einzelwahl
7.
Schlusswort des/der neuen Vorsitzenden
8. Verabschiedung der Mitglieder
 
 
 Ausgehängt:   14.04.2024
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Wahlordnung
 
 
Für die Mitgliederversammlung des Kleingartenverein Nuddelbachtal e.V.
 1. Abberufung des Vorstandes. Mit der Abberufung des Vorstandes geht die Abberufung des kompletten Vorstandes, d.h. des 
    geschäftsführenden Vorstandes und des erweiterten Vorstandes (Wegeobleute sowie Rechnungsprüfungsgruppe) einher.
 
2. Die Abberufung und Neuwahl des Vorstandes, erweiterten Vorstandes und der Rechnungsprüfgruppe des Vereins wird durch  
    eine Wahlkommission, bestehend aus 3 Personen, geleitet. Die Mitglieder der Wahlkommission dürfen nicht für den Vorstand,
    erweiterten Vorstand oder die Rechnungsprüfgruppe kandidieren. Die Mitglieder der Wahlkommission bestimmen aus Ihrer
    Mitte den Vorsitzenden der Wahlkommission.
3.
Die Abberufung und Neuwahl des Vorstandes, erweiterten Vorstandes und der Rechnungsprüfgruppe erfolgt mit einfacher
    Stimmenmehrheit.
4.
Wahlberechtigt sind alle Stimmberechtigten entsprechend der Satzung.
5.
Die Aufstellung der Kandidatenliste und die Vorstellung der Kandidaten wird durch den Versammlungsleiter vorgenommen. Die
    Vorstellung der Kandidaten erfolgt einzeln. Sie müssen zur Kandidatur ihre Zustimmung geben.
6.
Werden Einwände gegen einen Kandidatenvorschlag erhoben, wird in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit
    entschieden.
7.
Die Abberufung und die Neuwahl der Mitglieder des Vorstandes, erweiterten Vorstandes und der Rechnungsprüfgruppe erfolgt
    in offener Abstimmung in Einzelwahl.
8.
Die Wahl des/der Vorsitzenden und seines/ihres Stellvertreters erfolgt auf der konstituierenden Sitzung, die Festlegung der
    weiteren Funktionen auf der ersten Sitzung des Vorstandes.
9.
Der Leiter der Rechnungsprüfgruppe wird von den Mitgliedern der Rechnungsprüfgruppe gewählt.
10.
Der Leiter der Wahlkommission gibt das Ergebnis der Wahl bekannt und fertigt dazu das Wahlprotokoll an, das er im Auftrag
      der Wahlkommission unterzeichnet und dem Vorstand übergibt.
        

  ausgehängt 14. 4. 2024